-Datenschutzrichtlinien

Wir legen einen besonderen Wert auf unsere Datenschutzrichtlinien. Deswegen wird bei der Benutung des Familienkompasses keine Registrierung verlangt.
Auch, wenn Sie sich mit uns über das Kontaktformular in Verbindung setzen, können sie das Formular auch ohne Angabe von personenbezogenen Daten an uns abschicken. Sollten Sie solche Daten uns per E-Mail, Kontakt-, Evaluations- oder Mitmachformular zukommen lassen, werden diese Daten ausschließlich unter den Mitarbeitern des Familienkompasses weitergeleitet und nur dafür verwendet Sie zu kontaktieren und intern zu identifizeren. Wir werden hierbei keine automatisierten Nachrichten verschicken.
Ausgenommen sind hierbei Informationen die zur Veröffentlichung bestimmt sind (Beispiel: Sie möchten als Kinderärztin oder Kinderarzt Ihre Praxis auf dem Familienkompass publizieren. Dazu muss selbstverständlich die Praxisadresse sowie Ihr Name öffentlich zugänglich gemacht werden). Der Familienkompass schließt explizit aus, dass Ihre personenbezogenen Daten verkauft oder ohne Ihrem ausdrücklichen Einverständnis an andere Instanzen weitergegeben werden.

Die nicht- personenbezogenen Daten, also jene Daten, mit denen Sie nicht identifiziert werden können, werden von uns ausschließlich zur Verbesserung des Angebots des Familienkompasses verwendet oder anonymisiert für Werbezwecke eingesetzt.

Für statistische Zwecke sowie zur Optimierung der Seite speichert der Familienkompass wie die meisten Websites folgende Informationen von jedem Besucher:

  • Der User- Agent (Webbrowser)
  • Die IP-Adresse
  • Der Zeitpunkt des ersten Seitenaufrufes
  • Die Anzahl der Seiten, die aufgerufen wurden
  • Die letzte Seite, die auf dem Familienkompass aufgerufen wurde
  • Ob der verwendete Browser ein aktiviertes Javascript besitzt
  • Die Bildschirmauflösung
  • Der Provider

Es ist u.a. in Deutschland üblich diese Daten in sog. Logfiles auf dem Server zu speichern.

Laut dem LG Berlin in seinem Urteil vom 06.09.2007 - 23 S 3/07 sind diese Daten personenbezogen. Das hieße, dass es mit diesen Daten, hierbei speziell mit der IP-Adresse, möglich wäre, den Nutzer eindeutig einer bestimmten natürlichen Person zuzuordnen oder es zumindest mittelbar möglich wäre, die Daten einer natürlichen Person zuzuordnen wäre.
Im Gegensatz dazu wurde vom AG München in seinem Urteil vom 30.09.2008 die Personenbezogenheit der IP-Adresse negiert. Im Urteil wird hierbei darauf hingewiesen, dass zwar der Provider dazu verpflichtet ist, die IP-Adresse in Kombination mit dazugehörigen Kontakt- und Zeitdaten zu speichern. Mit diesen Informationen ist eine Identifizierung des Nutzers möglich. Allerdings, so das Urteil weiter, steht (diese Möglichkeit) der Beklagten (dem Webseitenbetreiber) nicht ohne weiteres zu. Die Beklagte könnte den Nutzer nur mit Hilfe des Access-Provider ermitteln, der aber mangels Rechtsgrundlage den Betreiber eines Internetportals diese Angaben nicht zur Verfügung stellen darf. Die theoretisch mögliche, aber illegale Möglichkeit einer Identifikation des Nutzers durch den Access-Provider und Weitergabe der Daten an die Beklagte als Portalbetreiber kann vorgeschilderter Definition der Bestimmbarkeit der personenbezogenen Daten nicht entsprechen. Eine solch illegale Handlung kann kaum als normalerweise und großen Aufwand durchzuführende Methode angesehen werden. Dynamische IP-Adressen können daher für einen Betreiber eines Internetportals keine personenbezogenen Daten darstellen. Es ist dem Familienkompass also nur mit illegalen Methoden möglich über die IP-Adresse an personenbezogene Daten zu gelangen, was selbstverständlich nicht in unserem Interesse liegt.
Der Familienkompass benutzt die Daten ausschließlich zur Erstellung von aussagekräftigeren Besucherstatistiken.
Die Logfiles werden auf einem passwortgeschützen Server gespeichert.

Informationen für Geschäftsführer/-inhaber

Der Familienkompass speichert als Branchenverzeichnis für Familien Daten über Unternehmen und andere Institutionen in einer Datenbank ab und stellt diese Daten öffentlich zur Verfügung. Nach §28 und §29 des BDSG, insbesondere §29 Art. 1 ist es gestattet, unter bestimmten Vorraussetzungen, die in unserem Fall vorhanden sind, Daten geschäftsmäßig zu Erheben, zu Speichern und zum Zweck der Übermittlung zu Verändern.

Sind Sie mit der Veröffentlichung der Daten Ihres Unternehmens oder Ihrer Institution auf dem Familienkompass nicht einverstanden, so schicken Sie uns bitte eine kurze E-Mail inklusive Ihrer Kontaktdaten. Wir werden dann nach eventueller kurzer Rücksprache Ihr Unternehmen bzw. Ihre Institution so schnell wie möglich aus dem Familienkompass entfernen.

Wirtschaftsförderung der Stadt Würzburg
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